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An alle Eltern und Erziehungsberechtigte Einschulung zum Schuljahr 2024/25

SCHULKINDBETREUUNG

Informationen für die Anmeldung zur Schulkindbetreuung bei der Einschulung im Schuljahr 2024/25 (inkl. Vorgehen bei einem beantragten Schulbezirkswechsel)

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

die Stadt Esslingen bietet unterschiedliche Zeitmodelle in der Schulkindbetreuung an. An allen Esslinger Grundschulen gibt es ergänzende kostenpflichtige Bildungs- und Betreuungsangebote vor (Frühbetreuung) und nach dem Schultag (Spätbetreuung). Im Folgenden haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Anmeldung zur Esslinger Schulkindbetreuung für Sie zusammengetragen. Dabei gehen wir auch auf den Sonderfall ein, wenn Sie die Grundschule wechseln möchten und einen Antrag auf Schulbezirkswechsel stellen werden oder bereits gestellt haben.

Wo erhalte ich Informationen zu den Schulen und Betreuungszeiten?

Eine Übersicht über die verschiedenen Betreuungsmöglichkeiten finden Sie unter dem Suchbegriff „Schulkindbetreuung“ auf der Homepage der Stadt Esslingen (https://www.esslingen.de). Außerdem sind dort die aktuellen Flyer zur Grundschulbetreuung und Freizeitpädagogik für Sie hinterlegt.

Wie kann ich mein Kind zur Grundschul-/Früh-/ Spätbetreuung anmelden?

Die Anmeldung für die Grundschul-/ Früh- /Spätbetreuung ist ab dem Tag der Schulanmeldung, am Dienstag, 06.02.2024, möglich. Die Anmeldeunterlagen finden Sie ab 06.02.2024 ebenfalls auf der Homepage der Stadt Esslingen oder auf Anfrage beim Amt für Bildung, Erziehung und Betreuung unter grundschulbetreuung@esslingen.de oder unter der Telefonnummer 0711 / 3512 – 2260 (Frau Esposito) oder – 2683 (Herr Rohloff).

Gibt es eine Anmeldefrist?

Ja, die vollständig ausgefüllten Unterlagen müssen bis Donnerstag, 28.03.2024, beim Amt für Bildung, Erziehung und Betreuung, Abteilung 40-3, Grundschulbetreuung, Schelztorstraße 46, 73728 Esslingen eingegangen sein. Sie erhalten nach dem Anmeldeverfahren einen schriftlichen Bescheid.

Was muss ich bei der Anmeldung zur Schulkindbetreuung beachten, wenn ich einen Umschulungsantrag gestellt habe?

Falls Sie einen Antrag auf einen Schulbezirkswechsel (Umschulungsantrag) für Ihr Kind stellen möchten, verwenden Sie bitte hierfür das Antragsformular des Staatlichen Schulamts Nürtingen (siehe: https://nt.schulamt-bw.de/,Lde/Startseite/Service/Antraege+Schulbezirkswechsel). Dieser Antrag (einschließlich Beiblatt) ist bei der Schulanmeldung in der für Ihr Kind zuständigen Grundschule einzureichen. 

Wenn Sie einen Umschulungsantrag für Ihr Kind gestellt haben, verlängert sich die Anmeldefrist für die Grundschul- /Früh- /Spätbetreuung an der Wunsch-/Zielschule bis Sonntag, 21.04.2024, da für die Anmeldung der genehmigte Umschulungsbescheid vorliegen muss. Das heißt: Erst nach der Entscheidung über Ihren Umschulungsantrag, wenn Sie also wissen, an welcher Schule ihr Kind tatsächlich eingeschult wird, können Sie die Anmeldung für die Schulkindbetreuung bei der Stadt Esslingen einreichen.

Bitte beachten Sie: Die Aufnahme in die Schulkindbetreuung erfolgt nach den allgemein geltenden Aufnahmekriterien. Wichtig: In den Aufnahmekriterien ist unter anderem geregelt, dass diejenigen Kinder, die im Schulbezirk der betreffenden Schule wohnen, vorrangig aufgenommen werden. Ein Rechtsanspruch auf Bereitstellung eines Betreuungsplatzes besteht nicht.

Wenn Sie Fragen haben, können Sie uns selbstverständlich gerne ansprechen. An einzelnen Schulen werden bei der Anmeldung auch wieder Vertreter: innen aus der Schulkindbetreuung anwesend sein.

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Meißner                           Gabriele Schäfer

Fachberatung Grundschule         Fachberatung Grundschule